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In der Regel kommen hier die sogenannten japanischen/deutschen Pickups zum Einsatz. Zum Fahren des Pickups genügt der normale Führerschein B
bzw. die alte Klasse 3.
Bilden Sie mit dem Sattelanhänger ein Gespann bleibt dieses im zulässigen Gesamtgewicht unter 7,5t bzw. der Pickup selbst unter 3,5t. Hier ist der
Führerschein BE bzw. die alte Klasse 3 notwendig.
Führerscheinrechtlich ist diese Kombination wie im privaten Bereich (siehe Wohnsattel/Fifth Wheeler) zu beurteilen. Da die Gespanne deutlich unter
11t liegen, greift hier nicht die Mautregelung. Da das Gespann jedoch deutlich über 3,5t liegt, wird hier die Vorschrift eines EU-Kontrollgerätes greifen.
Dieses gilt nur für den gewerblichen Bereich, Ausnahmen sind möglich, z.B.:
- Fahrten im regionalen Bereich
- Fahrten zur Zurschaustellung, z. B. Promotion (kein Warentransport, kein Warenverkauf)
Hinweis: Angaben unter Vorbehalt, ohne Anspruch auf Rechtssicherheit.
Hersteller von Europäischen Fifth Wheelern
Handmade in Germany
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